Relativismus der; -: 1. erkenntnistheoretische Lehre, nach der nur die Verhältnisse der Dinge zueinander, nicht diese selbst erkennbar sind. 2. Anschauung, nach der jede Erkenntnis nur relativ (bedingt durch den Standpunkt des Erkennenden) richtig ist, nicht allgemein gültig (Philos.). Relativist, der; -en: a) Vertreter des Relativismus; b) jmd., für den alle Erkenntnis subjektiv ist. relativistisch: 1. den Relativismus betreffend (Philos.). 2. die Relativitätstheorie betreffend, auf ihr beruhend (Phys.). 3. die Relativität (2) betreffend. Relativität die; -, -en: 1. Bezogenheit, Bedingtheit. 2. relative (1) Gültigkeit. relativieren [lat.-nlat.]: mit etwas anderem in eine Beziehung bringen u. dadurch in seiner Gültigkeit einschränken. relativisch: a) das Relativ betreffend; b) als Relativ gebraucht.